FAQ
Darf ich künftig noch eine Gasheizung einbauen?
Ja, das ist mit Auflagen möglich, denn im Gebäudebestand gilt eine Übergangsregelung, solange noch keine kommunale Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde in Kraft getreten ist. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen, Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Bei der Installation einer Brennwertheizung ist jedoch eine Beratung durch eine fachkundige Person verpflichtend, die dokumentiert werden muss. Zudem müssen ab 2029 steigende Mindestanteile nachhaltiger Brennstoffe (z. B. Bio-Erdgas) erfüllt werden:
- 15 Prozent ab 2029
- 30 Prozent ab 2035
- 60 Prozent ab 2040
Sobald die kommunale Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde in Kraft getreten ist, ist die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien verpflichtend.
Ab 1. Januar 2045 ist dann auch im Gebäudesektor Klimaneutralität gefordert. Ab dann soll nur noch mit 100 % Erneuerbaren Energien geheizt werden dürfen.
Ist der Austausch einer alten Gasheizung gegen ein neues Gasgerät sinnvoll?
Ja, sofern für Sie ein Technologiewechsel hin zu einem nachhaltigen Heizsystem noch nicht in Frage kommt, ist der Austausch einer alten Heizung z. B. mit Heizwerttechnik gegen ein modernes Gas-Brennwertgerät auf jeden Fall sinnvoll. So können Sie schon einiges an Energie, Geld und CO2 einsparen. Denn moderne Brennwerttechnik holt aus der Verbrennung des Gases bis zu 11% mehr Energie raus. Erfahren Sie hier mehr über die Gas-Brennwertgeräte von Vaillant.
Jedoch sind bei der Installation von neuen Brennwertgeräten die gesetzlichen Auflagen, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt sind, zu beachten. Ein 1:1-Austausch ist nur im Rahmen einer Übergangsregelung möglich, wenn noch keine kommunale Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde in Kraft getreten ist. Denn ab dann gilt auch hier die 65 % EE-Pflicht. Sollte ein 1:1-Austausch im Rahmen der Übergangsregelung möglich sein, besteht eine Beratungspflicht und Dokumentation durch eine fachkundige Person. Zudem müssen ab 2029 steigende Anteile an grünen Brennstoffen erreicht werden.
Gibt es eine Austauschpflicht für Gasheizungen?
Nein, eine generelle Austauschpflicht gibt es nicht. Lediglich Gasheizungen (4 bis 400 kW), die älter als 30 Jahre sind und über keinen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel verfügen, müssen ausgetauscht werden. Ob und wann dies der Fall ist, stellt der zuständige Schornsteinfeger fest und informiert Sie entsprechend.
Die Austauschpflicht entfällt auch, wenn der Eigentümerwechsel vor dem 1. Februar 2002 stattgefunden hat. Erfolgte dieser nach dem 1. Februar 2002, hat der neue Eigentümer noch zwei Jahre Zeit (ab Stichtag 1. Januar 2024), die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen, sofern diese älter als 30 Jahre ist.
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Die Förderung für ein reines Wärmepumpensystem ist mit Abstand am höchsten – bis zu 70 % in Summe sind hier möglich. Entscheiden Sie sich zunächst für ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasgerät, sind immer noch bis zu 65 % Förderung möglich, wobei die Förderung bei einem Hybridsystem immer nur für die Wärmepumpe gilt.
Da die staatlichen Förderungen aktuell attraktiv sind, lohnt es sich, die Modernisierung jetzt anzugehen.
Alle Förderdetails finden Sie hier: BEG-Ratgeber
Welche Hybridheizungen gibt es?
Zu den häufigsten Hybridheizungen gehören folgende Kombinationen:
- Wärmepumpe + Gas-Brennwert
- Gas-Brennwert + Solarthermie
Wie funktioniert eine Hybridheizung?
Die Hybridheizung kombiniert zwei oder mehr Heizsysteme miteinander. Meist handelt es sich um Kombinationen, bei denen Systeme, die mit erneuerbarer Energie und fossilen Brennstoffen betrieben werden, zusammenarbeiten. Am häufigsten werden klimafreundliche Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einem effizienten Gas-Brennwertsystem zu einem Hybridsystem kombiniert. Hierbei übernimmt die Wärmepumpe die Grundlast der Wärmeerzeugung. Das Gas-Brennwertgerät deckt Spitzenlasten ab, beispielsweise wenn es besonders kalt ist oder der Energiebedarf sehr hoch ist. Eine Hybridheizung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Gas-Brennwertsystem bereits zur Wärmeerzeugung genutzt wird und der Umstieg auf eine Wärmepumpe als alleinigen Wärmeerzeuger aufgrund des energetischen Standards des Gebäudes noch nicht realisierbar ist. Zwei verschiedene Heizsysteme sorgen nicht nur für eine zuverlässige Versorgung, sondern tragen auch wesentlich zum nachhaltigen Heizen bei.
Zudem herrscht in unseren Breiten eine kühlgemäßigte Klimazone vor, in der die Winter – abgesehen von einigen Regionen im Süden und Osten – oft mild sind. An kalten Wintertagen können aber regenerative Wärmeerzeuger die benötigte Wärme nicht allein bereitstellen. Deshalb springt ein weiterer Wärmeerzeuger wie ein Gas-Brennwertgerät ein, was dabei hilft, die Spitzenlast abzudecken.
Durch die Nutzung der Umweltwärme wird ein erheblicher Anteil der benötigten Energie nachhaltig erzeugt – das senkt CO₂-Emissionen.
Ihre Frage war nicht dabei?
Kein Problem! Im Vaillant HelpCenter finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Wärme, Energie, Klima, Lüftung und Technik.